Bezeichnung als wesentliche Betriebsgrundlage (BFH)
Wird eine eingeführte Bezeichnung für einen Betrieb nicht mitverkauft, sondern lediglich im Rahmen eines Franchisevertrags zur Nutzung überlassen, sind nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden; deshalb ist der...[mehr]
Nachträgliche Geltendmachung von haushaltsnahen Dienstleistungen (FG)
Ein Steuerpflichtiger, der von Beruf Steuerberater ist, kann auch nach Eintritt der Bestandskraft Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen für eine von ihm angemietete Wohnung gemäß § 35a EStG geltend machen, wenn er von...[mehr]
Hohen Zinsen bleiben vorerst bestehen (BdSt)
Das FG Münster hält den Steuerzinssatz von sechs Prozent noch für verfassungsgemäß. Eine vom Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützte Musterklage wurde damit in erster Instanz abgewiesen (Az.: 10 K 2472/16 E).[mehr]
Einjährige Einspruchsfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung (FG)
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist sie unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO und die...[mehr]
Scheidungskosten keine agB mehr (BFH)
Scheidungskosten sind Prozesskosten i.S. des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG. Sie sind durch § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen. Denn ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein...[mehr]
Abweichende Steuerfestsetzung bei außergewöhnlichen Belastungen (BFH)
Aufwendungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie geleistet hat (BFH, Beschluss vom 12.07.2017 - VI R 36/15; veröffentlicht am 16.08.2017).[mehr]
Betreuungsgeld beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen (FG)
Das Betreuungsgeld ist als eigener Bezug der unterstützten Mutter im Sinne von § 33a Abs. 1 Satz 5 EStG zu berücksichtigen, nicht aber das Kindergeld (FG Münster, Urteil vom 11.07.2017 - 14 K 2825/16 E).[mehr]
