Dienstag, 30. Januar
Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts (BFH)
Zahlt eine GmbH unter Mitwirkung des Gesellschafters einen überhöhten Mietzins oder Kaufpreis an eine dem Gesellschafter nahestehende Person, liegt hierin keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person. In diesem Fall kann vielmehr eine Schenkung des Gesellschafters an die ihm z.B. als Ehegatte nahestehende Person vorliegen (BFH, Urteile v. 13.09.2017 - II R 54/15, II R 32/16 und II R 42/16; veröffentlicht am 24.01.2018).
