Donnerstag, 16. Februar
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (BFH)
Pauschale Zuschläge, die ohne Rücksicht auf die Höhe der tatsächlich erbrachten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden, sind nur dann nach § 3b EStG begünstigt, wenn sie nach dem übereinstimmenden Willen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf eine spätere Einzelabrechnung gemäß § 41b EStG geleistet werden. Auf die Einzelabrechnung zum jährlichen Abschluss des Lohnkontos kann nur ausnahmsweise verzichtet werden (BFH, Urteil v. 8.12.2011 - VI R 18/11; veröffentlicht am 15.2.2012).
