Dienstag, 22. September
Zusammenveranlagung mit Ehegatten im Pflegeheim (FG)
Die Zusammenveranlagung mit einem in einem Pflegeheim lebenden Ehegatten ist bei Vorliegen einer krankheitsbedingt eingeschränkten Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft auch dann möglich, wenn der Steuerpflichtige mit einer neuen Lebensgefährtin zusammenlebt (FG Niedersachsen, Urteil v. 23.6.2015 - 13 K 225/14; Revision zugelassen).
