Donnerstag, 12. April
Zurechnung von Verkäufen über ebay (FG)
Umsätze aus Verkäufen über ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2017 - 1 K 2431/17).
Umsätze aus Verkäufen über ebay sind der Person zuzurechnen, unter deren Nutzernamen die Verkäufe ausgeführt worden sind (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 26.10.2017 - 1 K 2431/17).