Sonntag, 29. Oktober
Zurechnung unberechtigter Steuerausweis (FG)
Die in einer Urkunde als Aussteller bezeichnete Person kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie in irgendeiner Weise an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat oder wenn ihr die Ausstellung zuzurechnen ist (FG Münster, Urteil v. 12.09.2017 - 15 K 1089/15 U).
