Samstag, 05. Oktober
Zurechnung einer vGA bei verdeckter Treuhand (BFH)
Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) ist einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist (BFH, Urteil v. 6.8.2013 - VIII R 10/10; veröffentlicht am 2.10.2013).
