Montag, 19. Februar
Zurechnung des gewerblichen Grundstückshandels (FG)
Dem Kläger ist ein gewerblicher Grundstückshandel gem. § 42 AO zuzurechnen, wenn dieser seiner Ehefrau Grundstücke unter nicht fremdüblichen Konditionen veräußert um eine § 6b Rücklage bilden zu können (Niedersächsisches FG, Urteile v. 07.07.2016 - 6 K 11029/14 und 6 K 11031/14; Revisionen anhängig).
