Donnerstag, 15. November
Zur Vermögensverwaltung mit Wertpapieren (BFH)
Die Vermögensverwaltung mit Wertpapieren, bei der ein Steuerpflichtiger aufgrund eigenen Ermessens über den Kauf und Verkauf von Wertpapieren entscheidet und diese Entscheidung vollzieht, ist eine einheitliche und im Inland steuerpflichtige Leistung. Wird die Vermögensverwaltung an im Drittlandsgebiet ansässige Privatanleger erbracht, ist sie am Empfängerort zu besteuern. Der Steuerpflichtige kann sich auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber der richtlinienwidrigen nationalen Regelung berufen (BGH, Urteil v. 11.10.2012 - V R 9/10; veröffentlicht am 14.11.2012).
