Dienstag, 25. Juni
Zur Vereinbarkeit von Geldstrafen im Steuerstrafverfahren (EuGH)
Die Steuerverwaltung eines Mitgliedstaats kann gegen einen Steuerpflichtigen, der seine mehrwertsteuerrechtlichen Verpflichtungen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist erfüllt hat, grds. eine Verwaltungsgeldstrafe verhängen, die dem Betrag der nicht rechtzeitig entrichteten Mehrwertsteuer entspricht (EuGH, Urteil v. 20.6.2013 - Rs. C-259/12, RODOPI-M).
