Samstag, 14. Juni
Zur Steuerfreiheit von Unterrichtsleistungen (BFH)
Der BFH hat seine Rechtsprechung zu Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j der Richtlinie 77/388/EWG (entspricht Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL) geändert und entschieden, dass es nicht darauf ankommt, dass der Privatlehrer an einer Schule oder Hochschule tätig ist, sich an Schüler oder Hochschüler wendet oder es sich um einen in einen Lehr- oder Studienplan eingebetteten Unterricht handelt (BFH, Urteil v. 20.3.2014 - V R 3/13; veröffentlicht am 11.6.2014).
