Mittwoch, 28. Februar
Zur Steuerfreiheit von Eingliederungszuschüssen (BFH)
Selbst bei unterstellter Steuerfreiheit kommt eine Minderung der Einkommensteuer in Höhe der vom Arbeitgeber vereinnahmten Zuschusszahlungen nicht in Betracht, weil in dieser Höhe der geltend gemachte Betriebsausgabenabzug für die Löhne an die mit den Zuschüssen geförderten Mitarbeiter nach § 3c Abs. 1 EStG wegen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhangs der Lohnzahlungen mit steuerfreien Einnahmen zu kürzen ist (BFH, Urteil v. 29.08.2017 - VIII R 17/13; veröffentlicht am 21.02.2018).
