Donnerstag, 17. Dezember
Zur Steuerbefreiung von Verwaltungsleistungen für Immobilienfonds (EuGH)
Verwaltungsleistungen für Investmentaktiengesellschaften, in denen Kapital von mehreren Anlegern für den Ankauf, den Besitz, die Verwaltung und den Verkauf von Immobilien gesammelt wird, können als "Verwaltung von Sondervermögen" von der Umsatzsteuer befreit sein. Nicht von der Steuerbefreiung erfasst wird jedoch die tatsächliche Bewirtschaftung der Immobilien (EuGH, Urteil v. 9.12.2015 - Rs. C-595/13, Fiscale Eenheid X).
