Mittwoch, 27. Januar
Zur Rückwirkung von Rechnungsberichtigungen (FG)
Der 5. Senat des FG Münster hat sich mit der bisher nicht abschließend geklärten Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen die Berichtigung formell fehlerhafter Rechnungen rückwirkend zum Vorsteuerabzug berechtigt. Nach Ansicht des Finanzgerichts wirken im Einspruchsverfahren Rechnungsberichtigungen grds. zurück; danach, d.h. Berichtigungen erst im Klageverfahren, dagegen nicht mehr (FG Münster, Urteil v. 10.12.2015 - 5 K 4322/12 U; Revision zugelassen).
