Montag, 30. September
Zur Reichweite der Sonderregelung für Reisebüros (EuGH)
Die Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht auf den Verkauf von Reisen an Reisende beschränkt, sondern gilt für Verkäufe an jeden Kunden. Der Gerichtshof weist damit Klagen der Kommission gegen Polen, Italien, die Tschechische Republik, Griechenland, Frankreich, Finnland und Portugal in vollem Umfang ab und gibt einer Klage gegen Spanien teilweise statt (EuGH, Urteil v. 26.9.2013 - Rs. C-189/11 u.a.).
