Montag, 22. September
Zur Objektbezogenheit der Bescheinigung i.S. des § 7h EStG (BFH)
Der Steuerpflichtige kann die erhöhten Absetzungen i.S. des § 7h Abs. 1 EStG nur in Anspruch nehmen, wenn die zuständige Gemeindebehörde die Erfüllung der Voraussetzungen des § 7h Abs. 1 EStG objektbezogen bescheinigt (BFH, Urteil v. 6.5.2014 - IX R 15/13; veröffentlicht am 17.9.2014).
