Donnerstag, 13. September
Zur Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen (BFH)
Zum Nachweis der Aufwendungen ist im Fall einer Gaststättenbewirtung eine Rechnung beizufügen. Die ausgestellte Rechnung muss dabei, sofern es sich nicht um Rechnungen über Kleinbeträge i.S. der UStDV handelt, den Namen des bewirtenden Steuerpflichtigen enthalten. Vom Steuerpflichtigen ausgestellte Eigenbelege oder vorgelegte Kreditkartenabrechnungen sind insoweit nicht ausreichend (BFH, Urteil v. 18.4.2012 - X R 57/09; veröffentlicht am 12.9.2012).
