Dienstag, 04. August
Zur möglichen Rechtsunsicherheit bei Bauleistungen (Bundestag)
Die Bundesregierung plant keine Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses. Dies geht aus ihrer Antwort (BT-Drucks. 18/5603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur möglichen Rechtsunsicherheit bei der Umsatzsteuerschuldnerschaft für Bauleistungen hervor. Konkret ging es in der Anfrage um die Regelung in § 27 Abs. 19 UStG, hinsichtlich der das FG Berlin-Brandenburg kürzlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hatte.
