Mittwoch, 20. August
Zur Korrektur einer Fehlbeurteilung des Vorsteuerabzugs (FG)
Eine unzutreffende Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist keine "Änderung der (Verwendungs-)Verhältnisse" im Besteuerungszeitraum der Aufdeckung der Fehlbeurteilung; sie kann deshalb nur durch Änderung der fehlerhaften Steuerfestsetzung selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift korrigiert werden (FG Thüringen, Urteil v. 12.2.2014 - 3 K 1025/11; Revision zugelassen).
