Sonntag, 01. September
Zur Gewinnermittlung bei Realteilung einer Mitunternehmerschaft (BFH)
Im Falle der Realteilung einer - ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelnden - (freiberuflichen) Mitunternehmerschaft ohne Spitzenausgleich besteht keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst Übergangsgewinnermittlung, wenn die Buchwerte fortgeführt werden und die Mitunternehmer unter Aufrechterhaltung der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung ihre berufliche Tätigkeit in Einzelpraxen weiterbetreiben (BFH, Urteil v. 11.4.2013 - III R 32/12; veröffentlicht am 28.8.2013).
