Freitag, 24. Oktober
Zur doppelten Haushaltsführung eines ledigen Arbeitnehmers (BFH)
Ob die außerhalb des Beschäftigungsortes liegende Wohnung des Arbeitnehmers als dessen Lebensmittelpunkt anzusehen ist, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen. Im finanzgerichtlichen Verfahren erfordert dies eine tatrichterliche Würdigung aller Umstände. Das Finanzgericht hätte im Streitfall daher insbesondere Beweis zu der Frage erheben müssen, wo der Kläger seinen Lebensmittelpunkt hatte. Hierzu hätte es auch den als Zeugen benannten Vater des Klägers hören müssen (BFH, Beschluss v. 6.8.2014 - VI B 38/14, NV; veröffentlicht am 15.10.2014).
