Samstag, 31. Mai
Zur Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides (BFH)
Enthält ein geänderter Grundlagenbescheid zugleich eine Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung (VdN) und ist er damit wie eine erstmalige Feststellung zu werten, dann ist sein Regelungsinhalt in vollem Umfang und ohne Bindung an in der Vergangenheit bereits erfolgte Übernahmen aus vorangegangenen Feststellungsbescheiden in den Folgebescheid zu übernehmen (BFH, Urteil v. 21.1.2014 - IX R 38/13; veröffentlicht am 28.5.2014).
