Donnerstag, 27. November
Zur Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif (FG)
Der 4. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat klargestellt, dass die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif nicht verfassungswidrig ist. Gleichzeitig hat das Finanzgericht die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen. In einer anderen Rechtssache ist dort bereits ein entsprechendes Revisionsverfahren anhängig (FG Niedersachen, Urteil v. 14.10.2014 - 4 K 81/14, Revision zugelassen).
