Mittwoch, 24. Februar
Zur Besteuerung Alleinerziehender (BFH)
Der BFH hat u.a. klargestellt, dass kein Anspruch auf einen höheren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende besteht, wenn der andere Elternteil keinen Barunterhalt leistet. Des Weiteren könne ein Alleinerziehender weder wegen der Unterhaltsleistungen an seine Kinder noch wegen seiner besonderen Belastungssituation als Alleinerziehender außergewöhnliche Belastungen geltend machen (BFH, Urteil v. 17.9.2015 - III R 36/14, NV; veröffentlicht am 10.2.2016).
