Montag, 07. März
Zur Berücksichtigung von Verlusten aus einer Übungsleitertätigkeit (FG)
Sind die Einnahmen für eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit i.S. des § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG (z.B. Übungsleiter) niedriger als der nach § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG steuerfreie Pauschbetrag, so können die mit dieser Tätigkeit zusammenhängenden Betriebsausgaben in der Höhe zu einem steuermindernden Verlust führen, in der sie den Pauschbetrag übersteigen (FG Thüringen, Urteil v. 30.9.2015 - 3 K 480/14; Revision anhängig).
