Freitag, 11. Januar
Zur Aufbewahrungspflicht von Schichtzetteln im Taxigewerbe (BFH)
Allein die tägliche Übertragung des Inhalts der Schichtzettel unmittelbar nach Auszählung der Tageskasse in das in Form aneinandergereihter Tageskassenberichte geführte Kassenbuch macht die Aufbewahrung von Schichtzetteln entbehrlich (BFH, Beschluss v. 25.10.2012 - X B 133/11, NV veröffentlicht am 9.1.2013).
