Donnerstag, 19. Dezember
Zur Angemessenheit einer Geschäftsführervergütung (FG)
Das Sächsische Finanzgericht hat zur Einordnung einer Geschäftsführervergütung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) Stellung genommen und dabei u.a. klargestellt, dass die Ansicht des Finanzamtes, dass der Kapitalgesellschaft nach Abzug der Geschäftsführervergütung mindestens ein Gewinn (vor Ertragsteuern) in Höhe der gezahlten Geschäftsführervergütung verbleiben müsse und dass die darüber hinausgehenden Beträge als vGA zu qualifizieren seien, ist nicht haltbar ist (FG Sachsen, Urteil v. 14.11.2013 - 6 K 701/12; Revision wurde nicht zugelassen).
