Mittwoch, 22. März
Zuordnung zum Unternehmensvermögen bis zum 31.5. beachten
Unternehmer, die im Jahr 2016 den Vorsteuerabzug aus gemischt genutzten Gegenständen geltend machen wollen, müssen den 31.05.2017 beachten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss der betroffene Gegenstand ganz bzw. anteilig nachvollziehbar dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden.
