Montag, 04. September
Zuordnung von Jahresabschlusskosten bei Beteiligungsgesellschaften (FG)
Jahresabschlusskosten einer Beteiligungsgesellschaft sind - soweit sie abzugsfähig sind - auch dann in voller Höhe ihrem Gewerbebetrieb und nicht anteilig ihren mitunternehmerschaftlichen Beteiligungen zuzuordnen, wenn die Gesellschaft im Wesentlichen Beteiligungserträge erzielt (FG Hamburg, Urteil vom 16.05.2017 - 2 K 118/16; NZB eingelegt).
