Mittwoch, 12. Dezember
Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes zum Unternehmen (BFH)
Im Falle der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes kann die erkennbare Vermietungsabsicht im Zeitpunkt der Herstellung nicht mit der für den Vorsteuerabzug ebenfalls erforderlichen zeitnahen Zuordnung zum Unternehmen gleichgesetzt werden (BFH, Urteil v. 11.7.2012 - XI R 17/09, NV; veröffentlicht am 5.12.2012).
