Donnerstag, 30. August
Zum Zufluss von Einnahmen bei beherrschenden Gesellschaftern (FG)
Wird die vertraglich vereinbarte Weihnachtsgratifikation im Jahr der Gründung nicht gezahlt, kann bei einem alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführer kein Zufluss der Einnahmen bei Fälligkeit fingiert und eine verdeckte Einlage bei der GmbH angenommen werden, wenn bei der GmbH keine Buchung als Aufwand bzw. als Verbindlichkeit erfolgt. Ob der Geschäftsführer wirksam auf seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld verzichtet hat, ist in diesem Fall ohne Bedeutung (FG Sachsen, Urteil v. 20.10.2011 - 4 K 1516/ 06; rechtskräftig).
