Mittwoch, 11. September
Zum "Wohnen am Beschäftigungsort" bei doppelter Haushaltsführung (FG)
Der 3. Senat des FG Münster hat in einem Streitfall das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung anerkannt, obwohl die Zweitwohnung am Beschäftigungsort näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte lag. Ausgangspunkt der Überlegungen des Finanzgerichts war dabei die Tatsache, dass der Arbeitsplatz im Streitfall nicht in zumutbarer Weise vom Familienwohnsitz aus arbeitstäglich zu erreichen war (FG Münster, Urteil v. 27.6.2013 - 3 K 4315/12 E; Revision zugelassen).
