Donnerstag, 27. November
Zum "Wohnen am Beschäftigungsort" bei doppelter Haushaltsführung (BFH)
Eine Wohnung dient dem Wohnen am Beschäftigungsort, wenn sie dem Arbeitnehmer ungeachtet von Gemeinde- oder Landesgrenzen ermöglicht, seine Arbeitsstätte täglich aufzusuchen. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung kann hiernach auch dann vorliegen, wenn die Zweitwohnung näher am Familienwohnsitz als an der Arbeitsstätte liegt (BFH, Urteil v. 26.6.2014 - VI R 59/13, NV; veröffentlicht am 19.11.2014).
