Mittwoch, 31. Juli
Zum Vorsteuerabzug aus sog. Vorleistungen (BFH)
Der BFH hat zum Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem oder mehreren Ausgangsumsätzen stehen sowie zur Aufteilung der Vorsteuer nach § 15 Abs. 4 UStG Stellung genommen. Er hat dabei klargestellt, dass bei der Aufteilung der Vorsteuern aus bezogenen Gemeinkosten regelmäßig auf die Verhältnisse der gesamten Umsätze im Besteuerungszeitraum abzustellen ist (BFH, Urteil v. 24.4.2013 - XI R 25/10; veröffentlicht am 24.7.2013).
