Mittwoch, 27. Januar
Zum Vorliegen einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung (FG)
Eine Ausbildung zur Physiotherapeutin, ein daran anschließender Fachoberschulbesuch und der abschließende Studiengang "Bachelor of Science Physiotherapie" kann als eine einheitliche "erstmalige Berufsausbildung" angesehen werden. Keine kindergeldrechtliche Berufsausbildung ist jedoch bei zeitlich nur geringem Umfang eines Studiengangs von fünf Semesterwochenstunden anzunehmen (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 11.11.2015 - 3 K 3221/15; Revision zugelassen).
