Donnerstag, 23. August
Zum Betriebsausgabenabzug für eine Arbeitsecke (BFH)
Der BFH hatte über eine Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf die unterschiedliche finanzgerichtliche Rechtsprechung zur steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für eine sog. Arbeitsecke zu entscheiden. Im Streitfall lehnte der BFH die Zulassung der Revision ab, da er weder eine Divergenz zur Entscheidung des FG Köln noch zur Entscheidung des Großen Senats zur Aufteilung von gemischt veranlassten Aufwendungen erkennen konnte (BFH, Beschluss, v. 2.7.2012 - III B 243/11, NV; veröffentlicht am 15.8.2012).
