Dienstag, 21. August
Zum Begriff der Uneinbringlichkeit i.S.d. § 17 UStG (BFH)
Aus einem Klageverfahren über die streitige Forderung kann nicht die Vermutung hergeleitet werden, die Forderung werde im Zuge des Klageverfahrens noch beglichen werden. Auch die bilanzielle Behandlung der Forderung als offene Verbindlichkeit spricht nicht gegen die Uneinbringlichkeit (BFH, Urteil v. 8.3.2012 - V R 49/10, NV; veröffentlicht am 8.8.2012).
