Samstag, 28. Februar
Zum Abzug selbst getragener Krankheitskosten (FG)
Krankheitskosten, die der Versicherte selbst trägt, um in den Genuss einer Beitragsrückerstattung seiner Krankenversicherung zu kommen, sind weder Sonderausgaben noch außergewöhnliche Belastungen (FG Münster, Urteil v. 17.11.2014 - 5 K 149/14 E; Revision zugelassen).
