Donnerstag, 05. April
Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer (EuGH)
Es ist einem Mitgliedstaat nicht erlaubt, das Recht auf Abzug der Einfuhrumsatzsteuer von der tatsächlichen vorherigen Zahlung dieser Steuer durch den Steuerschuldner abhängig zu machen, wenn der Steuerschuldner auch der zum Abzug Berechtigte ist (EuGH, Urteil v. 29.3.2011 - Rs. C-414/10; Société Veleclair).
