Freitag, 06. Juni
Zum Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer (BFH)
Das Recht auf Vorsteuerabzug ist für den Voranmeldungszeitraum (Besteuerungszeitraum) auszuüben, in dem das Abzugsrecht entstanden ist und die Ausübungsvoraussetzungen vorliegen (BFH, Urteil v. 13.2.2014 - V R 8/13; veröffentlicht am 4.6.2014).
