Dienstag, 12. Januar
Zufluss regelmäßig wiederkehrender Einnahmen (FG)
Die Regelung in § 38a Abs. 1 Satz 2 EStG verdrängt den Zeitpunkt des Zuflusses von regelmäßig wiederkehrenden sonstigen Bezügen gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG, die kein laufender Arbeitslohn sind, nicht. Für die Anwendung des § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG ist eine Fälligkeit innerhalb eines 10-Tageszeitraums vor Ablauf des Kalenderjahres keine Voraussetzung (FG Köln, Urteil v. 24.9.2015 - 15 K 3676/13; Revision zugelassen).
