Freitag, 06. Januar
Zubereitung von Speisen im Altenwohn- und Pflegeheim (BFH)
Die in einer Großküche eines Altenwohnheims und Pflegeheims zur Verpflegung der Bewohner zubereiteten Speisen sind keine "Standardspeisen" als Ergebnis einfacher und standardisierter Zubereitungsvorgänge nach Art eines Imbissstandes, sodass deren Abgabe zu festen Zeitpunkten in Warmhaltebehältern keine Lieferung, sondern eine dem Regelsteuersatz unterliegende sonstige Leistung ist (BFH, Urteil v. 12.10.2011 - V R 66/09; veröffentlicht am 4.1.2012).
