Mittwoch, 24. Juni
Zu hohe Anwaltskosten sind keine agB (FG)
Anwaltskosten eines Zivilprozesses, die über den Gebührenrahmen des RVG hinausgehen, dürfen nicht als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (FG Münster, Urteil v. 19.2.2015 - 12 K 3703/13 G; NZB anhängig).
