Freitag, 15. März
Zu den Voraussetzungen eines gewerblichen Grundstückshandels (BFH)
Allein die Planung der Errichtung und Veräußerung von vier Objekten rechtfertigt noch nicht die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt insbesondere dann, wenn die geplante Bebauung und Veräußerung aus baurechtlichen Gründen von vornherein nicht zu realisieren war (BFH, Urteil v. 20.11.2012 - IX R 10/11, NV; veröffentlicht am 6.3.2013).
