Donnerstag, 09. Juli
Zu den Folgen eines unrichtigen Steuerausweises (BFH)
Aufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur Berichtigung des Steuerbetrags. Etwas anderes ergibt sich auch nicht durch das EuGH-Urteil Pannon Gép (Rs. C-368/09). Denn dieses Urteil betrifft nur die Frage, ob eine Rechnungsberichtigung für Zwecke des Vorsteuerabzugs auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungserteilung zurückwirkt. Für die sich aus § 14c UStG ergebende Steuerschuld ist das Urteil demgegenüber ohne Bedeutung (BFH, Beschluss v. 19.5.2015 - V B 133/14, NV; veröffentlicht am 1.7.2015).
