Freitag, 08. Mai
Zu den erforderlichen Nachweisen bei Spenden ins EU-Ausland (BFH)
Der BFH hat die Voraussetzungen präzisiert, unter denen Spenden an eine gemeinnützige Stiftung im EU-/EWR-Ausland steuermindernd abziehbar sind. Dabei hat der BFH u.a. klargestellt, dass es nicht unionsrechtswidrig sei, wenn das Finanzamt - wie im Streitfall - vom Steuerpflichtigen einen Tätigkeits- oder Rechenschaftsbericht der ausländischen Zuwendungsempfängerin anfordert. Aus unionsrechtlichen Gründen könne jedoch nicht verlangt werden, dass der Steuerpflichtige eine dem amtlichen Vordruck gemäß § 50 EStDV entsprechende Zuwendungsbestätigung vorlege (BFH, Urteil v. 21.1.2015 - X R 7/13; veröffentlicht am 6.5.2015).
