Freitag, 04. März
Zinsschranke und Gesellschafter-Fremdfinanzierung (BFH)
Bei der Prüfung der 10% Grenze, ob zur Anwendung der sog. Zinsschranke eine "schädliche" Gesellschafter-Fremdfinanzierung i.S. des § 8a Abs. 3 Satz 1 KStG vorliegt (Rückausnahme zum sog. Eigenkapital und Konzernvergleich des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchst. c EStG), sind Vergütungen für Fremdkapital der einzelnen qualifiziert beteiligten Gesellschafter nicht zusammenzurechnen. Der BFH widerspricht damit der im BMF-Schreiben v. 4.7.2008, BStBl I 2008, 718, Rz 82 Satz 2 vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung (BFH, Urteil v. 11.11.2015 - I R 57/13; veröffentlicht am 2.3.2016).
