Sonntag, 08. September
Zinslauf bei rückwirkendem Wegfall eines Investitionsabzugsbetrags (BFH)
Gibt der Unternehmer die Absicht zu einer Investition auf, für die er einen Steuerabzugsbetrag nach § 7g EStG erhalten hat, verliert er rückwirkend den Anspruch auf die Steuervergünstigung. Die betreffende Einkommensteuer muss er dann nachzahlen, und zwar (entgegen BMF, Schreiben v. 8.5.2009, BStBl 2009 I S. 633) ohne einen Zinszuschlag (BFH, Urteil v. 11.7.2013 - IV R 9/12; veröffentlicht am 4.9.2013).
