Samstag, 03. März
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei berichtigter Rechnung (FG)
Die Berichtigung einer Rechnung entfaltet keine Rückwirkung. Der Vorsteuerabzug kann erst zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, in dem eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (FG Hamburg, Beschluss v. 6.12.2011 - 2 V 149/11; rechtskräftig).
