Dienstag, 16. August
Zeitpunkt des Entschlusses zur Betriebsaufgabe (BFH)
Die Betriebsaufgabe beginnt nicht bereits mit dem inneren Entschluss des Steuerpflichtigen zur Betriebsaufgabe oder mit der Kundgabe eines solchen Beschlusses, sondern erst mit den vom Aufgabeentschluss getragenen Handlungen, die objektiv auf die Auflösung des Betriebs als selbständiger Organismus des Wirtschaftslebens gerichtet sind (BFH, Beschluss v. 15.6.2011 - IV B 143/09, NV; veröffentlicht am 10.8.2011).
